Vita

Rechtsanwalt Thomas Klein begann nach dem Studium der Rechtswissenschaften und der Referendarzeit in Köln am 01.01.1990 seine Tätigkeit als Rechtsanwalt in der vormaligen Kanzlei Dr. Klein und Kracht in Hattingen. Im Januar 1992 wurde er Sozius dieser Kanzlei.

Im Jahre 1998 wurde er zum Fachanwalt für Familienrecht und im Jahre 2006 zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Seit 1993 steht RA Thomas Klein als Vertragsanwalt des ADAC für dessen Mitglieder zur Verfügung.

Im Jahre 2000 wurde er in den Aufsichtsrat der hwg eG gewählt und wurde in 2014 Aufsichtsratsvorsitzender der hwg eG.

Seit 2005 ist er als Geschäftsführer des Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümerverein Hattingen e.V. tätig.

RA Thomas Klein ist seit dem Jahre 2005 Vorsitzender des Hattinger Anwaltsverein.

Nach Ausscheiden der Sozien Dr. Eckhard Klein und Karl-Theodor Kracht ist RA Thomas Klein seit 2013 mit Herrn RA und Notar Joachim Euler in einer Sozietät verbunden.

RA Thomas Klein bearbeitet in unserer Kanzlei insbesondere die Mandate im

Familienrecht
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Kindschaftsrecht
  • Umgangsrecht
  • Sorgerecht
Verkehrsrecht
  • Unfallregulierungen
  • Verkehrszivilrecht
  • Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Fahrerlaubnisrecht
  •  
allgemeines Zivilrecht
Mietrecht
Eigentums- / Wohnungseigentumsrecht
Arbeitsrecht
Strafrecht